Vergleiche Flugschulen
in deiner Region

Du willst hoch hinaus? Die grenzenlose Freiheit über den Wolken erleben?

In der Regel bleibt diese Unabhängigkeit nur wenigen Leuten vorbehalten selbstständig abzuheben.

Doch schon lange machen viele den Flugschein, nicht nur aus der Freude abzuheben und sein eigener Pilot zu sein. Denn neben der Faszination, die der Blick von oben auf die Heimat mit sich bringt, ist auch die heutige moderne Technik „kleiner“ Privatflugzeuge soweit, das auch lange Strecken mit 3 oder mehr Passagieren deutlich entspannender sind, als anstrengende Fahrten mit dem Auto.

 Möglich wird das durch:

  • Moderne GPS-Anlagen mit weltweiten Datenbanken
  • Instrumentenflugausrüstung zum Fliegen in schlechtem Wetter
  • Autopiloten, die „navigieren und den Landeanflug selbständig durchführen“
  • Ausreichend Platz für Passagiere und Gepäck

Doch welche Pilotenlizenz ist die Richtige und für wen ist dies überhaupt geeignet?

Wir möchten die zweite Frage zuerst aufgreifen und sagen: Jeder, der Spaß hat etwas Neues zu lernen und gewillt ist vollen Einsatz und Konzentration zu investieren, der sollte einen Flugschein machen. Die Kosten des Flugscheins variieren je nach Klassifizierung.

PPL(A) / EU-Teil FCL (Privatpilotenlizenz)

 Seit dem 08. April 2013 bietet die Gesetzgebung durch die EU-Verordnung 1178/2011 und geändert durch die EU-Verordnung 290/2012 die Möglichkeit, den Privatflugzeugführerschein (PPL(A) / EU-Teil FCL) zu erwerben. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre – die Lizenzerteilung erfolgt frühestens mit dem 17. Lebensjahr. Keine schweren Vorstrafen, Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und maximal 4 Punkte in Flensburg. Zu Beginn der Ausbildung müssen diverse Formalitäten erfüllt werden und vorgelegt werden. Der theoretische Unterricht umfasst rund 100 Stunden. Für die Praxis müssen rund 80 Flugstunden absolviert werden.

 LAPL(A) – Light Aircraft Pilot Licence

 Die Light Aircraft Pilot Licence – kurz „LAPL“ – berechtigt zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis maximal zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in Europa gültig. Auch hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre – die Lizenz wird ebenfalls frühestens mit dem 17. Lebensjahr erteilt. Der Theorieunterricht umfasst 85 Stunden, während 52 Flugstunden absolviert werden müssen.

Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence – CPL)

Wer gewerbsmäßige Flüge durchführen möchte, benötigt die Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence (CPL)). Die Berufspilotenlizenz erlaubt das Führen von Flugzeugen zu gewerblichen Zwecken, die für einen einzelnen Piloten zugelassen sind (Single Pilot). Dies trifft auf die meisten ein und zweimotorigen propellergetriebenen, sowie auch düsengetriebenen Flugzeuge unterhalb einer maximalen Abflugmasse von 12,5t zu. Hiermit können zum Beispiel bezahlte Rundflüge, Geschäftsflüge oder Cargoflüge durchgeführt werden.

Im Gegensatz zur Privatpilotenlizenz wird für die Berufspilotenlizenz jedoch bereits eine medizinische Tauglichkeit Klasse I und ein englisches Funksprechzeugnis verlangt. Außerdem 200 Flugstunden als Pilot auf Motorflugzeugen und eine zusätzliche theoretische Ausbildung. Zur Berufspilotenlizenz erwirbt man sinnvollerweise direkt eine Instrumentenflugberechtigung. Diese ermöglicht es, Flüge auch bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen durchzuführen.

Verkehrspilotenlizenz (Airline Transport Pilot Licence – ATPL)

Die letzte Stufe der Pilotenausbildung ist die Linienverkehrspilotenlizenz (ATPL (A)). Diese befähigt Piloten uneingeschränkt als Verkehrsflugzeugführer bei Fluggesellschaften tätig zu werden. Mit dieser Pilotenlizenz können alle Großflugzeuge wie zum Beispiel ein Airbus oder eine Boeing geflogen werden (Multi Crew). Das Endziel dieser Ausbildung ist die Befähigung als verantwortlicher Pilot bei Fluglinien tätig zu sein. Dazu muss nicht nur die Lizenz erworben werden, sondern auch eine gewisse Flugerfahrung nachgewiesen werden. Nach Abschluss wird dem Piloten zunächst eine „frozen ATPL“ ausgehändigt, welche zunächst einen Co-Piloten-Status darstellt. Erst nach einer bestimmten Anzahl von Flugstunden (mind. 1500) kann als verantwortlicher Kapitän auf Verkehrsflugzeugen gearbeitet werden.

Für alle von euch, die jetzt richtig Lust bekommen haben, selber ins Flugzeug zu steigen – und damit meinen wir keinen Rundflug als Passagier – listen wir deshalb möglichst viele Flugschulen:

Wo finde ich welche Flugschule?

Du möchtest Deinen Pilotenschein in einer anderen, hier nicht aufgeführten Stadt erwerben? Kein Problem, kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular und wir geben dir auch die für deine Stadt passende Übersicht an Flugschulen zur Hand.

Eine schöne Preisübersicht und Beispielrechnung gibt es im Übrigen in unserem Blogartikel mit dem Thema „Was kostet ein Pilotenschein?