Impressum
Dies ist eine gewerbliche Internetpräsenz. Alle genannten Preise verstehen sich inkl. 19% gesetzlicher Umsatzsteuer.
LIZENDA® ist ein Projekt der
Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt)
Ölweide 12| 39114 Magdeburg
Umsatzsteuer-ID: DE320774759
HRB 25823
Geschäftsführung: Phillipp Müller
Büroanschrift im Startup Loft
Ölweide 12 | 39114 Magdeburg, Deutschland
Verantwortlicher: Phillipp Müller V.i.S.d.M.: Phillipp Müller
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Copyright:© 2018-2020 by LIZENDA®
Verwantwortlich für jegliche Inhalte ist Phillipp Müller.
Alle Rechte vorbehalten. Layout und Gestaltung dieser Präsentation sowie die enthaltenen Informationen sind gemäß dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Das ist auch zu beachten, wenn auf diesen Internetseiten erscheinende Materialien Dritter zur Informationsgewinnung verwendet oder kopiert werden. Eingetragene und nicht eingetragene Warenzeichen dieser Internetpräsentation oder Dritter dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht in Werbematerialien oder anderen Veröffentlichungen, im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen verwendet werden. Alle Angaben, insbesondere solche zu den inserierten Flugzeugen, erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der veröffentlichten Inhalte ergeben, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung von LIZENDA
Gültig ab 01.01.2018
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlineplattform der LIZENDA UG (haftungsbeschränkt), Rötgerstraße 9, 39114 Magdeburg, vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Müller (im Folgenden „LIZENDA“ genannt) und für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und LIZENDA. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.
Für Fahrzeuganbieter gelten zudem die Nutzungsbedingungen für Fahrzeuganbieter.
- Gegenstand
2.1 LIZENDA betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Schulungsdienstleistungen aller Art zwischen den Nutzern ermöglicht (genannt: Service). LIZENDA bietet selbst keine Lizenzen oder Schulungen an und wird nicht Vertragspartei der abzuschließenden Schulungs- und Ausbildungsverträge. Diese kommen ausschließlich zwischen einzelnen Nutzern zustande.
2.2 „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Service von LIZENDA zur Information oder zur Anbahnung oder zum Abschluss von Schulungsverträgen verwenden, unabhängig davon, ob sie entsprechende Verträge als Schüler oder Schulungsanbieter zu schließen beabsichtigen.
- Registrierung / Benutzerkonto
3.1 Die Nutzung des Service ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung ist nur für die Nutzung bestimmter Funktionen des Service oder bei einer Nutzung als Schulungsanbieter erforderlich.
3.2 Durch die Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und LIZENDA ein Vertrag über die Nutzung des Service zustande. Die Registrierung und die Einrichtung des Nutzerkontos sind kostenfrei. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Registrierung nicht gestattet.
3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – LIZENDA unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit LIZENDA ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von LIZENDA zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 3.2 von der Nutzung des Service ausgeschlossen zu sein.
3.4 LIZENDA behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5 Akzeptiert LIZENDA die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail, in der außerdem die wichtigsten Angaben des Nutzers noch einmal zusammengefasst sind. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen LIZENDA und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen beantworten.
3.6 Bei der Registrierung legt der Nutzer unter Umständen im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens oder Kennzeichenrechte verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies LIZENDA umgehend mitzuteilen.
3.7 LIZENDA ist zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt:
- Wenn bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden
- Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten
- Wenn der Nutzer gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von LIZENDA verstoßen hat
- Oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt
Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von LIZENDA untersagt, sich erneut bei LIZENDA registrieren zu lassen und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.
- Abschluss von Schulungsverträgen
4.1 Der Nutzer kann über die angegebenen Schulunginserate oder das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet-/Leihvertrages stellen. LIZENDA vermittelt dann über die vom Nutzer im Kontaktformular eingegebenen Daten einen Kontakt zum Fluganbieter.
4.2 Stornierungsgebühren: Im Falle einer Stornierung eines Schulungs mit fester Terminvereinbarung durch den Passagier werden Stornierungsgebühren berechnet, welche zwischen 50% (bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Flug) und 75% (bei Stornierung ab 48h vor der Schulung) betragen. Bei einer Stornierung innerhalb von 24h vor dem Flug erheben wir immer 100% Stornierungsgebühren.
4.2 Die Angaben zu den inserierten Schulungen stammen von den Anbietern. LIZENDA übernimmt deshalb keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
4.3 LIZENDA ist bemüht, eine betrügerische Nutzung des Service zu verhindern. Leider kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies im Einzelfall dennoch geschieht. Daher kann LIZENDA keine Haftung dafür übernehmen, dass die Identität eines Nutzers den von ihm gemachten Angaben entspricht. Es wird empfohlen, die Identität des jeweils anderen Vertragspartners vor dem Austausch von Leistungen festzustellen.
- Verwendung personenbezogener Angaben durch die Nutzer
Kontaktdaten anderer, die im Service von LIZENDA enthalten sind oder von denen der Nutzer sonst im Rahmen der Nutzung des Service Kenntnis erlangt, dürfen ausschließlich von den jeweiligen Vertragsparteien zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Schulungsverträge verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.
- Verwendung personenbezogener Angaben durch LIZENDA
Kontaktdaten der Nutzer, die im Service von LIZENDA erhoben werden oder von denen LIZENDA im Rahmen der Nutzung des Service Kenntnis erlangt, dürfen von LIZENDA sowohl zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Miet-/Leihverträge verwendet werden als auch, um dem Nutzer E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.
- Beendigung
7.1 Der Nutzer kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an die in Ziffer 4 genannten Kontaktdaten.
7.2 LIZENDA kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Haftung
8.1 LIZENDA haftet für Schäden der Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
8.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.3 Im Übrigen ist sowohl unsere Haftung als auch die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
- Freistellung
9.1 Der Nutzer stellt LIZENDA von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Inhalte gegenüber LIZENDA geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
9.2 Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von LIZENDA unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die LIZENDA für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.
- Aufrechnungsverbot
Der Nutzer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von LIZENDA nicht bestritten.
- Gerichtsstand/Anwendbares Recht
11.1 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Magdeburg.
11.2 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
12.1. LIZENDA hat das Recht, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. LIZENDA verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
12.2.Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. LIZENDA behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
12.3. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ist jederzeit möglich.
- Sonstiges
13.1 Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
13.2 Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von LIZENDA durch Schulungsanbieter
Gültig ab 01.01.2018
- Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen enthalten die zusätzlichen Regeln für die Nutzung der Onlineservices der LIZENDA UG (haftungsbeschränkt), Rötgerstraße 9, 39114 Magdeburg, vertreten durch Geschäftsführer Phillipp Müller, durch Schulungsanbieter (im Folgenden: „Besondere Geschäftsbedingungen“). Sie gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Schulungsanbieter und LIZENDA. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Schulungsanbieters finden keine Anwendung.
1.3 Sofern die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die von den für sämtliche Nutzer geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
- Inhalt des Service, Registrierung
2.1 Zur Nutzung des Services als Schulungsanbieter ist eine Registrierung erforderlich. Diese Registrierung ist kostenfrei. Gewerbliche Anbieter verpflichten sich im Gegenzug lediglich zu einer Platzierung des LIZENDA-Logos inkl. Verlinkung zu “https://www.LIZENDA” auf deren Startseite.
2.2 Kosten entstehen für den Schulungsanbieter hingegen – je nach Vertragsmodell – entweder beim Einstellen von Rundflügen und für diesbezügliche Zusatzleistungen, bei der Kontaktaufnahme durch interessierte Passagiere oder bei der erfolgreichen Vermittlung eines Schulunges. Beim Vertragsschluss mit LIZENDA kann der Schulungsanbieter sich der Hilfe eines Verkaufsberatenden bedienen. In diesem Falle fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an, die individuell vereinbart wird.
2.3 Die Registrierung als Schulungsanbieter ist grundsätzlich nur zu gewerblichen Zwecken zulässig, eine Registrierung als Verbraucher ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist lediglich das unter Ziffer 4.1 beschriebene Provisionsmodell, welches auch Verbrauchern die Registrierung als Schulungsanbieter erlaubt.
2.4 Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Schulungsanbieter ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit LIZENDA ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Schulungsanbieter zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen oder Ziffer 3.2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von der Nutzung des Services ausgeschlossen zu sein.
Hinsichtlich der Registrierung als Schulungsanbieter gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, 3.3, 3.5 und 3.7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen entsprechend.
2.5 Die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die Abwicklung des vermittelten Schulunges ist Sache der Vertragsparteien. LIZENDA übernimmt nur dann die Einziehung der Miete für den Fahrzeuganbieter, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Fahrzeuganbieter vereinbart wurde.
- Abschluss von Schulungverträgen (Ziffer 5 der Allg. Nutzungsbedingungen)
3.1 Stellt ein Passagier eine Anfrage per Kontaktformular, werden die übermittelten Kontaktdaten dem Fahrzeuganbieter vorerst nicht angezeigt.
3.2 Die Anfrage wird nach Prüfung der Flugverfügbarkeit erst in Form einer bestätigten Buchung für einen Schulung dem Schulungsanbieter übermittelt.
- Vertragsmodelle
4.1 LIZENDA bietet verschiedene Vertragsmodelle an.
4.2 Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von LIZENDA, soweit nicht individuell ein abweichender Preis vereinbart wurde.
4.3 Beim Provisionsmodell gilt folgende Regelung für Passagiere, die feststellbar über LIZENDA gekommen sind: Der Schulungsanbieter ist gegenüber LIZENDA verpflichtet, nach Abschluss des Schulungvertrags den realen Umsatzwert der Buchung mitzuteilen. LIZENDA wird dann die entsprechende Provisionsrechnung stellen.
- Ergänzende Serviceleistungen
5.1 Ergänzend zu den Vertragsmodellen kann der Schulungsanbieter Zusatzverträge für ergänzende Serviceleistungen (beispielsweise für eine bevorzugte Positionierung, Werbebanner, hervorgehobene Bilder, redaktionelle Inhalte etc.) abschließen. Zusatzleistungen können entweder durch die entsprechende Funktion auf LIZENDA direkt oder über die persönliche Ansprechperson des Schulungsanbieters gebucht werden und werden anschließend freigeschaltet.
5.2 Die Zusatzverträge verlängern sich, um die jeweils ursprüngliche Laufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien binnen eines Monats vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurden – ausgenommen davon sind Zusatzverträge mit festgelegtem Enddatum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Preiserhöhungen
6.1 LIZENDA ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich der Erzeugerpreisindex für Werbeplätze (derzeit Basis 2010 = 100), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertragsverhältnisses bzw. gegenüber dem Stand bei der jeweils letzten indexbedingten Anpassung der Preise nach oben verändert hat. Dabei ist der Durchschnitt der jeweils vier vergangenen Kalenderquartale maßgeblich. Die Anpassung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit, indem LIZENDA die neuen Preise dem Kunden mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
6.2 Falls der in Ziffer 6.1 genannte Preisindex nicht mehr weitergeführt und veröffentlicht wird, wird LIZENDA sich nach billigem Ermessen ab diesem Zeitpunkt auf denjenigen vom Statistischen Bundesamt oder der dann zuständigen Stelle festgestellten und weiter veröffentlichten Preisindex festlegen, der der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des eingestellten Preisindexes am nächsten kommt.
6.3 Der Schulungsanbieter kann den Vertrag nach Mitteilung der Preiserhöhung nach Ziffer 6.1 zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Kündigt der Schulungsanbieter nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 4.2; es gelten dann ab der Verlängerung die von LIZENDA mitgeteilten Preise.
6.4 Eine Preiserhöhung nach dieser Ziffer 6 ist ausgeschlossen bei Entgeltansprüchen nach dem Provisionsmodell.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Fahrzeuganbieter Verbraucher, das heißt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(LIZENDA UG (haftungsbeschränkt),
Rötgerstraße 9,
39114 Magdeburg,
E-Mail: info@lizenda.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Serviceleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Serviceleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Serviceleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Serviceleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Serviceleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
- Kündigung/Beendigung
8.1 Ziffer 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet keine Anwendung. Für die verschiedenen Vertragsmodelle gelten jeweils die in Ziffer 5.2 aufgeführten Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde.
8.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der LIZENDA zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor:
- wenn Verbotene Mietsachen (Ziffer 11.1) für Rundflüge angeboten werden,
- wenn Verbotene Angaben (Ziffer 13) im Rahmen der Schulungbeschreibung gemacht werden,
- im Falle von Umgehungshandlungen nach Ziffer 11,
- wenn der Fahrzeuganbieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt,
- wenn LIZENDA den begründeten Verdacht hat, dass der Schulungsanbieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt, oder
- wenn der Schulungsanbieter einen von LIZENDA geforderten Nachweis nach Ziffer 11.5 nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung liefert.
8.3 Alternativ zur außerordentlichen Kündigung ist LIZENDA berechtigt, die Schulungangebote zu löschen und das Nutzerkonto ganz oder zeitweise zu sperren.
8.4 Bei Beendigung des Vertrages werden die betreffenden Schulungangebote von LIZENDA gelöscht.
- Abrechnung
9.1 Rechnungen übermittelt LIZENDA per E-Mail an die vom Schulungsanbieter angegebenen Kontaktdaten. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail als zugegangen. Der Schulungsanbieter kommt ohne Mahnung 7 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat.
9.2 Der Schulungsanbieter hat die Möglichkeit, LIZENDA ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Schulungsanbieter hat Sorge dafür zu tragen, dass das Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Ist dies nicht der Fall oder schlägt die Abbuchung durch LIZENDA aus einem anderen Grunde fehl, so hat der Schulungsanbieter die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von mindestens 25,00 EUR pro fehlgeschlagenem Versuch zu tragen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Schulungsanbieter unbenommen. LIZENDA behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
9.3 Ist der Schulungsanbieter mit der Zahlung der Provision oder der vereinbarten Vergütung für die Zusatzleistung in Verzug, kann LIZENDA die von ihm geschuldeten Serviceleistungen (einschließlich etwaiger Zusatzleistungen nach Ziffer 5) zurückbehalten, das Nutzerkonto sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie dies dem Schulungsanbieter mit einer Frist von einer Woche ankündigt und der Schulungsanbieter die seinerseits geschuldeten Zahlungen nicht in dieser Zeit vollständig bewirkt. In einem solchen Fall ist LIZENDA berechtigt, neue Verträge über diese Zusatzleistungen mit Dritten abzuschließen. Wenn der Schulungsanbieter die ihm obliegenden Zahlungen später bewirkt, ist LIZENDA berechtigt, die ihrerseits geschuldete Serviceleistung erst nach Ablauf derartiger Verträge mit Dritten zu erbringen. Weitergehende Rechte von LIZENDA bleiben unberührt.
- Freistellung
10.1 Der Schulungsanbieter stellt LIZENDA von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Angebote oder Inhalte, einschließlich der vom Schulungsanbieter abgegebenen Bewertungen, oder wegen der unzulässigen Anbietung oder Vermietung/Verleihung eines rechtlich geschützten Gegenstands gegenüber LIZENDA geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
10.2 Der Schulungsanbieter ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von LIZENDA unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die LIZENDA für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.
- Einstellen von Schulungangeboten, Angaben
11.1 Der Schulungsanbieter hat die Möglichkeit, einzelne Schulunggangebote. Die eingestellten Angebote sind sowohl über den Service „LIZENDA“ als auch ganz oder teilweise über Partnerportale buchbar, die LIZENDA in Kooperation mit anderen Internetanbietern betreibt und in die der Service ganz oder teilweise eingebunden ist.
11.2 Der Schulungsanbieter ist verpflichtet, die von ihm angebotenen Rundflüge in einer passenden Kategorie zu platzieren, sie richtig und vollständig zu beschreiben, sowie alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Bedingungen und Eigenschaften und Merkmale des Schulunges wahrheitsgemäß anzugeben. Der Schulungsanbieter hat die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Angaben über das Schulungangebot dürfen nicht irreführend sein, sie dürfen nicht Selbstverständlichkeiten betreffen, und sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln arbeitet.
11.3 Akzeptiert der Schulungsanbieter auch Verbraucher, das heißt natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), als Passagier, ist der im Angebot genannte Preis als Endpreis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unter Nennung der zeitlichen Bezugsgröße, für die dieser Preis gilt, anzugeben.
11.4 Der Schulungsanbieter ist verpflichtet, soweit erforderlich alle nach den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt anzugeben, insbesondere seine Identität offen zu legen, seine ladungsfähige Anschrift zu nennen und ggf. auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen. Diese Angaben sind spätestens bei der Beantwortung der Anfrage zu machen.
11.5 Sofern der Schulungsanbieter die von ihm angebotenen Angebote durch Abbildungen näher beschreibt, versichert er mit dem Hochladen/Übersenden der Abbildungen, dass durch ihre Verwendung im Rahmen des Services keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Fotos müssen das Flugzeug des Schulunges selbst abbilden. Eine Abbildung von Marken- oder Firmennamen des Schulungsanbieters ist ausdrücklich untersagt. LIZENDA ist berechtigt, einen Nachweis in geeigneter Form zu fordern.
11.6 Der Schulungsanbieter ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Schulunges erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen – hier insbesondere gültige (kommerzielle) Lizenz und Passagierberechtigung des Piloten, gültige medizinische Tauglichkeit des Piloten, erforderliche Wartungsnachweise und Verkehrstauglichkeit des Flugzeugs – strengstens einzuhalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Schulungsanbieter, eine gültige Passagier-Haftpflichtversicherung für das zur Durchführung genutzte Fluggerät abzuschließen.
11.7 Der Schulungsanbieteranbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Daten, insbesondere Informationen zu Rechnungs- und Lieferungsanschriften, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der hinterlegten Daten hat der Schulungsanbieter seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – LIZENDA unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Der Schulungsanbieter ist verpflichtet, von ihm eingestellte Schulungangebote unverzüglich aus dem Service zu entfernen/entfernen zu lassen, wenn sie nicht mehr angeboten werden.
11.8 Wenn Rundflüge gezielt für bestimmte Regionen angeboten werden, darf der Schulungganbieter für Passagiere innerhalb dieser Regionen nur solche Reise- oder Anfahrtskosten berechnen, die als Pauschale im Endpreis ausgewiesen sind.
- Umgehungshandlungen, Vertragsstrafe
12.1 Entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell ein Provisionsanspruch zugunsten von LIZENDA durch den Abschluss eines Schulungvertrages, ist es untersagt, solche Verträge unter Umgehung des Services abzuschließen. LIZENDA behält sich vor, durch anonyme Anrufe oder anderweitige Informationseinholung die Einhaltung des Umgehungsverbotes durch den Schulungsanbieter zu überprüfen.
12.2 Erhält der Schulungsanbieter eine Anfrage eines Passagiers zu einem konkreten Angebot auf LIZENDA, die zum Abschluss eines Schulungvertrages führt und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch zugunsten vonLIZENDA, ist der Schulungsanbieter verpflichtet, LIZENDA von diesem Vertragsschluss und dessen Wert nach Ziffer 4.3 zu unterrichten und die fällige Provision an LIZENDA zu zahlen. Dies gilt auch für im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag entstehende Folgevergütungen, insbesondere Zusatzbuchungen durch den Nutzer.
12.3 Unterlässt es der Schulungsanbieter, LIZENDA vom Abschluss eines Schulunges nach Ziffer 12.2 zu informieren, ist er gegenüber LIZENDA zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Betrages der dadurch entgangenen Provision, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 €, verpflichtet.
- Verbotene Schulungangebote
13.1 Es ist untersagt, Fahrzeuge in den Service einzustellen und anzubieten:
- deren Durchführung strafbar oder ordnungswidrig ist
- deren Vermietung, Zugänglichmachung oder Bewerbung Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte) oder sonstige Rechte Dritter verletzt (vgl. auch Ziffer 11)
- die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind
13.2 LIZENDA behält sich vor, Angebote, die gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen.
- Ausschluss von Schulungangeboten
LIZENDA behält sich das Recht vor, Schulungangebote vom Service auszuschließen, die den von LIZENDA vorgeschriebenen Mindestkriterien nicht entsprechen.
- Verbotene Angaben
15.1 Die vom Schulungsanbieter angegebene Beschreibung der Schulungdienstleistung, einschließlich der hochgeladenen Abbildungen und Dokumente, darf keine Werbung für andere Produkte als die angebotene Sache enthalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung von LIZENDA vor.
15.2 Das Setzen von Links auf fremde Internetangebote oder ein vom Schulungsanbieter betriebenes Internetangebot ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LIZENDA gestattet.
15.3 Die Nennung der Kontaktdaten des Schulungsanbieters innerhalb der Beschreibung des Angebotes, einschließlich der Kurzbeschreibung und dem Titel, ist nicht gestattet.
- Abweichende Vereinbarungen
Etwaige von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden zu Beweiszwecken von beiden Parteien umgehend in Textform bestätigt. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung von Preisen, die von der Preisliste abweichen. Ziffer 6 bleibt unberührt.
- Datenaustausch mit Auskunfteien
Zum Schutz vor Forderungsausfällen und Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Serviceleistungen durch Dritte, ist LIZENDA berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Nutzer (Schulungsanbieter) willigt ein, dass LIZENDA der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA Gesellschaft diese Informationen übermitteln darf. Unabhängig davon wird LIZENDA der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Nutzern geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.