Du hast frisch deinen Führerschein in der Tasche und fragst dich jetzt, wie lange deine Probezeit überhaupt geht und was du zu beachten hast? Wir verschaffen dir einen Überblick darüber, was du während der Probezeit beachten musst.

In der Regel musst du zwei Jahre, ab Erhalt deines Führerscheins, eine Probezeit durchlaufen. Während der Führerscheinprüfung hast du vor allem demonstriert, dass du in der Lage bist, das Fahrzeug zu führen. Die Probezeit ist nun eine Art Beweis dafür, dass du auch in der Lage bist, dich verantwortungsbewusst und umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Immerhin hatte man für den Notfall, während der Ausbildung noch den Fahrlehrer neben sich sitzen. Eingeführt wurde diese Regelung 1986. Auf Grund von einer steigenden Anzahl an Verkehrsunfällen durch Fahranfänger zwischen 18 und 15 Jahren. Diese hohe Unfallrate liegt vor allem daran, das junge Fahrer sich häufig überschätzen und leichtsinnig handeln oder noch zu unsicher sind. Die Probezeit gilt für jede Art des Führerscheins (außer für Mofas und forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen) und du musst sie einmal im Leben durchlaufen! Das heißt, wenn du beispielsweise mit 16 Jahren den A1 Führerschein für ein Zweirad machst, bist du wenn alles gut läuft mit 18 Jahren schon aus der Probezeit raus.

Probezeit_Null PromilleDie 0,0 Promille Grenze

Während der Probezeit hast du eine 0,0 Promillegrenze. Unabhängig von der Probezeit gilt diese Grenze für alle bis 21 Jahre. Also auch wenn du deinen Führerschein mit 17 machst und mit 19 aus der Probezeit raus bist, besteht diese Regel für dich, bis du dein 21. Lebensjahr erreicht hast. Ab dann gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Solltest du nach deinem 21. Geburtstag deine erst Fahrausbildung ablegen, gilt für dich selbstverständlich erstmal zwei Jahre lang die 0,0 Promillegrenze.
Auch wenn ab 21. die Grenze angehoben wird, beachte bitte trotzdem, dass Autofahren und Alkohol nicht zusammen gehören! Entweder gar nichts trinken und fahren oder lieber auf anderen Wegen nach Hause finden. Du solltest dir stets vor Augen führen, dass du dich selbst und andere Personen gefährdest.

Verschärfte Regeln in der Führerschein Probezeit

Du giltst während der Probezeit als normaler Teilnehmer im Straßenverkehr. Jedoch unterliegst du verschärften Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Regelverstöße werden unter A-Delikte, die als sehr schwerwiegend und B-Delikte, die „nur“ als schwerwiegend gelten, eingestuft. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, welche Verstöße zu den A- und welche zu den B-Delikten gezählt werden. Bei jedem Verstoß kommen hohe Bußgeldzahlungen und Punkte in Flensburg auf dich zu. Bei kleineren Vergehen wie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h oder falschem Parken, gibt es lediglich ein kleines Bußgeld. Auch wenn du beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto beschädigst, gilt dies nicht als grober Verkehrsverstoß. Außer du entfernst dich ohne eine angemessene Zeit auf den Fahrer zu warten und deine Kontaktdaten zu hinterlassen vom Unfallort. Dann gilt das Vergehen als Fahrerflucht! In der Regel wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, sobald du dich Fahrlässig verhältst und andere Personen in Gefahr bringst.
Im folgenden geben wir dir einen kleinen Überblick über mögliche Verstöße und deren Konsequenzen. Unter der Verlinkung des Verstoßes kannst du bei Interesse mehr erfahren.

A-Verstöße :

  • Überholen beim Überholverbot
    • 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
    • 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Missachtung der Vorfahrt
    • 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Alkohol am Steuer
    • 250 Euro und ein Punkt in Flensburg

zu den A-Verstößen zählen außerdem Straftaten, die gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen. Oft werden diese Verstöße auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Zu ihnen gehören:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung z.B. zu dichtes Auffahren
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate
    • 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Abgefahrene Reifen über die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm hinaus
    • 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
    • 65 Euro und ein Punkt in Flensburg

Auch Straftaten nach dem StGB können geahndet und als B-Verstoß angesehen werden. Darunter zählen die selbigen Punkte wie bei den A-Verstößen. Um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen wird letzten Endes die Tat selbst als Ausgangspunkt verwendet. Es ist deshalb möglich, dass eine fahrlässige Körperverletzung „nur“ als ein B-Verstoß sanktioniert wird.

Der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen in der Führerschein Probezeit

Verstöße in der ProbezeitBei einem B-Verstoß musst du noch nicht mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Es werden lediglich die Bußgelder fällig und du erhälst Punkte in Flensburg. Ab einem zweiten wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und es wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger verlangt. Bei zwei weiteren Verstößen wird dir zu einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und man erhält eine schriftliche Verwarnung. Solltest du dich im Anschluss weiterhin auffällig verhalten, wird dir die Fahrerlaubnis komplett entzogen. Die Sperrfrist ist dabei auf mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre angesetzt. Erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist ist es möglich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.

Bei Verstößen des Grades A sieht es ein bisschen anders aus. Neben den Konsequenzen der Bußgeldzahlung und Punktevergabe in Flensburg müssen Fahranfänger in der Probezeit direkt mit weiteren Sanktionen rechnen. Darunter zählt die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden und liegen zwischen 250 und 400 Euro. Bei wiederholten Verstößen oder Verstößen wegen Drogen oder Alkohol wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Im Volksmund ist diese Sanktion auch unter „Idiotentest“ bekannt.

Beim begleiteten Fahren mit 17

Beim Führerschein mit 17 zählen genau die gleichen Regeln wie beim Führerschein ab 18. Allerdings ist hier zu beachten, dass sich die Begleitperson ebenfalls an die Verkehrsregeln halten muss. Darunter zählt insbesondere die 0,5 Promillegrenze der Begleitperson und die 0,0 Grenze für den Fahranfänger. Solltest du als Fahranfänger unter 18 ohne deine Begleitperson erwischt werden, wird dieser Verstoß als ein A-Delikt gezählt und es ist gut möglich, dass du deine Fahrerlaubnis abgeben musst.

Unfall während der Führerschein Probezeit

Hierbei hängt es davon ab, ob der Unfall von selbstverschuldet ist oder ob jemand anderes den Unfall verursacht hat. Hast du keine Schuld an Sach- oder Personenschaden, brauchst du mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Bist du jedoch selbst der Unfallverursacher, wird je nach Vorfall entschieden, ob es sich um einen weniger schweren oder schweren Verkehrsdelikt handelt.

Tipps für ein sicheres durchlaufen der Führerschein Probezeit

Dir sollte stets bewusst sein, dass du während der Probezeit auf den deutschen Straßen nur auf Bewährung unterwegs bist. Deshalb solltest du immer die geltenden Verkehrsregeln beachten und eine umsichtige Fahrweise an den Tag legen, um deine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Hilfen können beispielsweise Personen als Beifahrer sein, die schon mehr Fahrerfahrung haben und einen gelegentlich unterstützen können. Außerdem solltest du gerade als Anfänger lange Strecken und Nachtfahrten nicht unterschätzen. Bei anschleichender Müdigkeit am besten einige Pausen einlegen und kurz an der frischen Luft die Beine vertreten. Außerdem kann es nicht schaden Fahrsicherheitstrainings speziell für Fahranfänger zu absolvieren, um noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erlangen.

Fandest du diesen Beitrag zur Führerschein Probezeit hilfreich oder hast du vielleicht noch weitere Tipps und Hinweise? Dann hinterlasse uns gerne einen Kommentar. 🙂

Bist du im Moment noch auf de Suche nach einer passenden Fahrschule? Dann besuch unser Vergleichsportal und werde fündig!

lizenda-admin
Author: lizenda-admin